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- Büro des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs und GleichstellungExterner Link
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- Erste Hilfe für Seelische Gesundheit
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Positionspapier des DR.FSU zu Machtmissbrauch und Konfliktlösungen
Unser Positionspapier zu Machtmissbrauch und Konfliklösung finden Sie hierpdf, 151 kb (01.07.2020).
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Stellungnahme zur Landesgraduiertenförderung des DR.FSU
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) beabsichtigt 2017 die Thüringer Graduiertenförderungsverordnung zu novellieren. Im Rahmen einen öffentlichen Anhörungsverfahrens hat der DR.FSU eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen und weitere Positionen formuliert. Wichtige Punkte betreffen u.a. die Höhe, Dauer und Familienfreundlichkeit der Bestimmungen im Landesgraduiertenstipendium. Eine erste Stellungnahme haben wir 2016 veröffentlicht.
... zur aktuellen Stellungnahmepdf, 181 kb.
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Stellungnahme zur Novellierung der „Thüringer Graduiertenförderungsverordnung“
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) beabsichtigt 2017 die Thüringer Graduiertenförderungsverordnung zu novellieren. Im Rahmen einen öffentlichen Anhörungsverfahrens hat der DR.FSU eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen und weitere Positionen formuliert. Wichtige Punkte betreffen u.a. die Höhe, Dauer und Familienfreundlichkeit der Bestimmungen im Landesgraduiertenstipendium.
... zur Stellungnahmepdf, 402 kb.
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Stellungnahme des Rates der Doktorandinnen und Doktoranden der FSU Jena (DR.FSU) zum Promovierendenstatus
An Thüringer Hochschulen sind aktuell ca. 5.000 DoktorandInnen tätig. Wir leisten einen substanziellen Beitrag zu Forschung und Lehre, ohne den ein geregelter Hochschulbetrieb undenkbar wäre. Dennoch werden unsere hochschulrechtliche Repräsentation und damit unsere Mitbestimmungsrechte in den Hochschulgremien unserem großen Beitrag zum universitären Alltag in keiner Weise gerecht. Während Promovierende in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, rechtlich sogar als Mitglieder der Universitäten gelten, finden wir im Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) lediglich als Angehörige Erwähnung. Wir, VertreterInnen der Hochschulen in Erfurt, Jena und Weimar, haben uns hochschulübergreifend zusammengeschlossen und vor dem Hintergrund unserer aktuellen Situation eine Zusammenstellung von Vor- und Nachteilen der Einführung eines Promovierendenstatus ausgearbeitet.
... zur Stellungnahmepdf, 137 kb.
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Stellungnahme des Rates der Doktorandinnen und Doktoranden der FSU Jena (DR.FSU) zum Struktur- und Entwicklungsplan
Besorgt über die Auswirkungen der Umsetzung des "Struktur- und Entwicklungsplans 2020" (StEP) an der FSU Jena, im Besonderen im Kontext der Situation der DoktorandInnen, hat der DR.FSU folgende Stellungnahme beschlossen. Hierin ruft er dazu auf Attraktivität und Reputation des Universitätsstandorts Jena nicht zu gefährden und auch zukünftig optimale Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Promotionsphase zu gewährleisten. Die aktuelle Stellungnahme liegt dem Universitätsrat vor, der am kommenden Freitag, den 28.02.2014 über die Annahme und Umsetzung des StEP entscheidet.
... zur Stellungnahmepdf, 507 kb.
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Richtlinie für befristete Beschäftigungsverhältnisse an der FSU im Senat beschlossen
Kettenverträge, geringe Planbarkeit, und Qualifizierung als Privatvergnügen-darin erkennen sich die meisten von uns wieder. Doch es tut sich was an unserer Friedrich-Schiller-Universität Jena! Nachdem sich in den letzten Monaten immer mehr deutsche Universitäten Bestimmungen für die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen gegeben haben, hat auch der Senat unserer Universität am 5. Mai 2015 Richtlinien für befristete Beschäftigungsverhältnisse beschlossen.
Festgeschrieben in diesen Richtlinien sind Mindestvertragslaufzeiten, der Beschäftigungsumfang und regelmäßige Karrieregespräche mit den Vorgesetzten. So sollen Verträge von Promovierenden auf Haushaltsstellen zunächst eine Laufzeit von drei Jahren haben; der Umfang soll mindestens 50% betragen, wobei ein Drittel der Zeit zur Anfertigung der Qualifizierungsarbeit zur Verfügung stehen soll. Verträge für PostDocs sollen für zunächst zwei Jahre geschlossen und anschließend in Abhängigkeit eines zu erarbeiteten Karriereplans bis zur Höchstbefristungsdauer verlängert werden. Dabei sollen PostDocs 100%-Stellen angeboten werden. Bei Drittmittelbeschäftigten soll sich die Vertragsdauer am Bewilligungszeitraum und den Projektaufgaben orientieren. Alle weiteren Regelungen könnt ihr hier nachlesen.
Die Richtlinien wurden innerhalb einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Vizepräsidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung, Prof. Dr. Uwe Cantner, in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Mittelbau erstellt.
Nun sind wir gespannt, wie die Richtlinien umgesetzt werden und welche Veränderungen sie für uns bedeuten. Lasst uns gern daran teilhaben (dr.fsu@uni-jena.de oder info@netzwerk-mittelbau.de), auf welche Resonanz der Beschluss in euren Instituten stößt und was er bewirkt. So können wir gemeinsam unser Ziel weiterverfolgen: Gute Bedingungen für Forschung und Lehre!
Richtlinie für befristete Beschäftigungsverhältnissepdf, 328 kb
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Das Wichtigste zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Das wichtigiste zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz findet ihr hierpdf, 1 mb.
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Die Ziel- und Leistungsvereinbarung kurz erläutert
Eine kritische Betrachtung des DR.FSU der Ziel- und Leistungsvereinbarung findet ihr hierpdf, 194 kb.