Verpflichtende "Drittel-Regel" in der Physik abgeschafft
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Die studentischen Vertreter_innen und der DR.FSU konnten einen Erfolg im Fakultätsrat der Physikalisch-Astronomischen Fakultät erzielen. Die bislang in den Durchführungsbestimmungen zur Promotion als obligatorisch festgelegte "Drittel-Regel" für die Verteidigung der Promotion wurde in eine "Kann-Regel" geändert. Dies beseitigt eine erhebliche und unnötige Hürde für Doktorand_innen im Bereich der Physik und der Astronomie.
Die "Drittel-Regelung" besagt, dass Verteidigungsvorträge zur Promotion je zu zeitlich gleich großen Dritteln aus themenspezifisch verständlichen, fachgebietsspezifisch verständlichen und für fachgebietsfremde Personen verständlichen Inhalten bestehen müssen. Dieser Eingriff in die freie Gestaltung der Promotionsverteidigung konnte nun beseitigt werden.